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Befragung in Sonderbereichen

Neben den herkömmlichen Haushalten in Wohngebäuden gibt es auch noch andere besondere Wohnformen, wie Wohnheime oder Gemeinschaftsunterkünfte. Man spricht hier im Rahmen des Zensus 2022 auch von Sonderbereichen.

Eine Besonderheit gegenüber den Haushalten liegt in einer relativ hohen Fluktuation bei den Bewohnern. Weiterhin kommt es durch unzureichendes Meldeverhalten oder unterschiedliche Meldevorschriften in den einzelnen Bundesländern zu überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Registern. Aus eben genannten Gründen und der Tatsache, dass es sich hier um eine wesentlich kleinere Personengruppe handelt, als bei den Haushalten, findet in diesem Bereich eine Vollerhebung statt. Das heißt, es werden zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Angaben erhoben.

In Jena werden ca. 5.000 Einwohner in Sonderbereichen befragt.

Zu den Wohnheimen zählen zum Beispiel Studierenden- oder Arbeiterwohnheime. Alle BewohnerInnen in Wohnheimen werden von den Erhebungsbeauftragten kontaktiert. Nach einer Terminvereinbarung werden für den größten Teil hier nur wenige Basisdaten, wie Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum etc. vom Interviewer abgefragt. Nur ungefähr 8 Prozent erhalten persönliche Zugangsdaten für den digitalen Fragebogen mit erweiterten Merkmalen. Dieser ist dann innerhalb von 14 Tagen auszufüllen und an das Erhebungsmanagement zu übermitteln.

Typische Vertreter der Gemeinschaftsunterkünfte sind u. a. Alten-und Pflegeheime, Kinder- und Jugendheime, Krankenhäuser, Flüchtlingsunterkünfte oder Notunterkünfte für Wohnungslose. Für die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften ist stellvertretend die Einrichtungsleitung auskunftspflichtig. Es erfolgt hier nur eine Existenzfeststellung mittels Erhebung von Angaben zu Nachname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten. Weitergehende Indikatoren zu anderen Lebensbereichen werden nicht erhoben.