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Volkszählung in Deutschland

Zensus 2022 - Vielen Dank für Ihre Teilnahme

Die Befragungen im Rahmen des Zensus sind abgeschlossen. Nun gilt es die Angaben der Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedenen Datenquellen des Zensus 2022, sowie der Haushaltebefragung und Gebäude- und Wohnungszählung, auszuwerten. Anschließend wird das statistische Bundesamt die neuen Bevölkerungszahlen und weitere Ergebnisse des Zensus 2022 bekanntgeben. Die Veröffentlichung ist für den März 2024 geplant.

Auf einen Blick

  • Stichtag des Zensus 2022 war der 15.05.2022.
  • In Jena gab es eine von 23 Thüringer Erhebungsstellen.
  • Der Zensus beinhaltete die Komponenten
    • Haushaltestichprobe,
    • Vollerhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften,
    • Gebäude- und Wohnungszählung sowie
    • einer Wiederholungsbefragung.
  • Für die Erhebungen des Zensus 2022 bestand Auskunftspflicht nach §23 Zensusgesetz 2022!
  • Regelungen durch EU-, Bundes- und Landesrecht.
  • Weiterhin maßgebend sind die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG) sowie das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG).

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden nach der Verordnung Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung von Bevölkerungs- und Wohnungszählungen (Zensus) im Intervall von 10 Jahren verpflichtet. Dabei können Sie aus mehreren Methoden bzw. Datenquellen wählen. In der Bundesrepublik Deutschland wird 2022 wie auch schon 2011 die Kombination aus registergestützten Zensus und Stichprobenerhebungen durchgeführt. Verwendet werden Meldedaten aus öffentlichen Registern (z. B. kommunale Melderegister und Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit). Um die Qualität der Registerdaten zu verbessern und mit weiteren, nicht vorliegenden Informationen, anzureichern, werden auf Stichprobenbasis etwa 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung befragt. Alle Eigentümer und Verwalter von Wohnraum werden postalisch durch das Thüringer Landesamt für Statistik kontaktiert und um Auskunft zu ihrem Gebäude und Wohnungsbestand aufgefordert.

Erstmalig wurde der Zensus auf Grundlage der EU-Verordnung 2011 durchgeführt. Der Zensus 2021 wurde aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben.

Ziele und Nutzen des Zensus 2022 

  Ziel Nutzen
1 Stichtagsbezogene Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl durch Aufdecken von Über- bzw. Untererfassungen im Datenbestand der Melderegister Bemessungsgrundlage für verschiedene politische-administrative Entscheidungen (Länderfinanzausgleich, Verteilung von EU-Fördergeldern, Einteilung von Wahlkreisen u. a.)
2 Erhebung weiterer Merkmale, die so nicht in Registern zu finden sind (Bildungsgrad, Berufstätigkeit u. a.) Planungsgrößen für verschiedene politisch-administrative Entscheidungen (Infrastrukturmaßnahmen, Bedarfplanungen für Kitas und Schulen u. a.)
3 Erhebung von Wohn- und Gebäudemerkmalen (Leerstand, Heizungsart, Eigentümerverhältnisse u. a.) Die Erkenntnisse fließen in wohnpolitische Entscheidungen und Maßnahmen der städtebaulichen Entwicklung sowie der Raumplanung ein.

 

Der Zensus 2022 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Ihnen obliegt die Vorbereitung der Befragung sowie die Koordinierung einer einheitlichen und termingerechten Durchführung. Das Statistische Bundesamt ist für die Entwicklung und Bereitstellung der technischen Programme verantwortlich. In Kooperation mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für das Datenmanagement notwendige IT-Infrastruktur bereitgestellt. Das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) übernimmt die Durchführung der Befragung in Thüringen und erhebt eigenständig die Daten zur Gebäude- und Wohnungszählung. Darüber hinaus organisiert das TLS die Einrichtung von 23 Thüringer Erhebungsstellen. Die Hauptaufgabe der Jenaer Erhebungsstelle besteht in der Anwerbung von Erhebungsbeauftragten (Interviewern) und die Koordinierung der Befragungen vor Ort.