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Haushaltebefragung

Die Haushaltebefragung dient der statistischen Datenkorrektur der aus den Melderegistern stammenden Daten sowie der Gewinnung zusätzlicher Merkmale, die nicht in den Registern verfügbar sind. Da sich die Bundesrepublik Deutschland für die Methode einer registergestützten Zählung mit kombinierter Stichprobenerhebung entschieden hat, werden nicht alle Personen in Deutschland befragt.

Ein wesentliches Ziel des Zensus 2022 ist die Ermittlung der Einwohnerzahl. Die Grundlage hierfür bilden die Melderegister der Städte und Landkreise. Nicht alle Angaben darin sind jedoch immer präzise und aktuell, da es im Laufe der Zeit zu Über- und Untererfassungen kommen kann. Man spricht hier auch von „Karteileichen“ und „Fehlbeständen“ in den Registern. Mit den Einwohnerbefragungen können diese Ungenauigkeiten statistisch korrigiert werden. Darüber hinaus werden weitere Daten u. a. aus den Bereichen Wohnen, Arbeit und Migration erhoben, die so nicht in den Melderegistern vorhanden sind.

Während in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften u. a. aufgrund der hohen Fluktuation unter den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Befragung aller dort lebenden Personen wichtig ist (Vollerhebung), wird an allen anderen Adressen mit Wohnraum nur ein Teil der dort lebenden Bevölkerung befragt. Auf Basis eines komplexen mathematischen Zufallsverfahren wurden für Jena diese Adressen ermittelt. Im Rahmen der Haushaltebefragung werden die Daten aller zum Zensusstichtag an diesen Adressen wohnenden Personen erhoben. Dies betrifft in Jena ca. 7.000 Bürgerinnen und Bürger.

Aus den Daten der Stichprobe werden dann Schlüsse auf die Gesamtbevölkerung gezogen.

Während der ab dem 16.05.2022 beginnenden primärstatistischen Erhebung werden alle Haushalte an den Stichprobenanschriften von einem der für die Jenaer Zensus-Erhebungsstelle tätigen rund 85 Erhebungsbeauftragten (Interviewer) kontaktiert. Der Interviewer erfragt nach Terminvereinbarung nur ein paar wenige Basismerkmale, wie zum Beispiel Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum. Dabei ist ein Haushaltsmitglied berechtigt, für alle anderen Haushaltsmitglieder Auskunft zu erteilen (Proxy-Interviews). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf minderjährige Haushaltsmitglieder oder Haushaltsmitglieder, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft erteilen können.

Anschließend erhalten alle auskunftspflichtigen Personen persönliche Zugangsinformationen zur erweiterten Befragung. Mit diesen Informationen gelangen Sie zu Ihrem persönlichen Fragebogen im Internet. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von Ihnen auszufüllen und an das zentrale Erhebungsmanagement zu übermitteln.

Auskunftspflichtige ohne Zugang zum Internet können ihren Fragebogen in unserer Erhebungsstelle im öffentlichen Bereich an einem eigens dafür bereitgestellten Besucher-PC ausfüllen und übermitteln. Alternativ stellen wir Ihnen auch einen Papierfragebogen zur Verfügung.