Gebäude- und Wohnungszählung
Wohnungen und Gebäude werden in keinem einheitlichen Verwaltungsregister flächendeckend erfasst. Darum ist die Ermittlung der Gebäude mit Wohnraum, des Wohnungsbestands sowie der bewohnten Unterkünfte ein weiteres zentrales Ziel des Zensus 2022 neben der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.
Erhoben werden Gebäudemerkmale (u. a. Gebäudetyp, Baujahr, Zahl der Wohnungen, Heizungsart, Energieträger) sowie Wohnungsmerkmale (u. a. Nutzungsart, Wohnfläche, Anzahl Räume, Nettokaltmiete, Gründe und Dauer von Leerständen).
Als Hilfsmerkmale für die nachgeordnete Generierung von statistischen Haushalten werden die Namen von bis zu zwei Bewohnern und die Anzahl der Bewohner abgefragt.
Es handelt sich hierbei um eine postalische Befragung durch das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), für die ebenfalls Auskunftspflicht besteht!