Jahresabschluss der Kernverwaltung
Der doppische Jahresabschluss der Kernverwaltung fasst das externe Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen. Er dokumentiert die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft und das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Als zentrales Rechnungslegungsinstrument in der Doppik dient der Jahresabschluss insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden-, Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang.